Firmengründungs-Service / Zusammenfassung meist gestellter Fragen
Wie sind die steuerlichen Aspekte?
Grundsätzlich unterliegen alle Gewinne die in USA erwirtschaftet werden der US Steuer. Der Spitzensteuersatz in den USA liegt aber nur bei 39%, in Deutschland hingegen beträgt er fast das Doppelte, nämlich 53%.
Beispiel:
Erwirtschaftet eine US Corporation bis zu $50 000 Gewinn zahlt sie nur 15%
Steuern.
Bei einem Gewinn bis zu $75 000 zahlt sie $25%, bis $100 000 zahlt sie 34% und bei einem Gewinn
über $335 000 sind max. 39% zu zahlen.
Ihre Firma die in den USA registriert ist, kann nicht nur in den USA verkaufen bzw.
Service ausüben, sie kann auch weltweit tätig werden. Sie können Rechnungen aus den USA
an Ihre Kunden schicken und diese bitten den Rechnungsbetrag auf Ihr US Konto zu
überweisen. Den Geldeingang kontrollieren Sie ueber das Internet, denn Ihr Konto ist voll
über dieses Medium steuerbar.
Ihre US Firma kann Ihre Niederlassung in Deutschland z.B. "beraten." Diese
Kosten können Sie der deutschen Filiale in Rechnung stellen. Voraussetzung ist jedoch,
dass sichergestellt ist, dass die US Firma wirklich existiert und arbeitet. Das deutsche
Finanzamt akzeptiert nämlich nur fremde Ausgaben, wenn nachgewiesen werden kann, dass es
sich bei der Firma die Rechnungen schickt -welche von einer deutschen Firma bezahlt
werden- auch um eine "wirkliche" Firma handelt.
In unserem Supreme Paket bieten wir diesen Service an. Ihre Firma hat eine ordentliche
Betriebsstätte, Sie haben Zugang zu "Ihrem" Büro, Sie können meetings dort
abhalten, Ihr Telefon wird beantwortet, Ihre Adresse steht im Telefonbuch, Ihre Post
erreicht Sie rechtzeitig, es gibt einen "resident agent" (Ihr Vertreter) und wir
coachen Sie.
Eine Beruhigung besonderer Art, nicht wahr?
Wir wollen Sie vor unrechtmässigen Tätigkeiten bewahren, wir wollen vielmehr, dass Sie
alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen.
Sie können deutsche Tochterfilialen Ihrer US Firma eröffnen. Dazu lassen Sie Ihre neue
Firma in Deutschland handelsgerichtlich eintragen und damit wird Ihre Firma auch als
juristische Person in Deutschland behandelt. Im Rahmen der deutschen Gesetze können Sie
dann Geschäfte machen. Sie brauchen dazu noch eine USt. Id, die Sie beim Finanzamt
beantragen können. Die Umsätze der deutschen Tochterfirma unterliegen der deutschen
Steuer.
Wenn Sie mehr und detaillierte Informationen benötigen, bitte kontaktieren Sie uns.
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