Warum ist eine Firmengründung in England von Vorteil?
Eine Limited Company ist eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, die sich im Gegensatz zur deutschen
GmbH schnell und kostengünstig gründen lässt und die sich
international als beliebte Firmenkonstruktion darstellt. Die
Gesellschaft kann weltweit Niederlassungen gründen und
unterliegt sogar dem günstigen britischen Steuerrecht, sofern
die Administration zumindest teilweise in Großbritannien
geschieht.
Grundsätzlich lohnt es sich für jeden Unternehmer, der
mehr als 20 Prozent Steuern zahlt, sich über das Modell einer
englischen Firma zu informieren. Ebenfalls ist es häufig für
eine schon bestehende GmbH sinnvoll, eine Holding-Gesellschaft
in Großbritannien zu gründen.
Ihr Steuerberater in Deutschland berät Sie sicher gern.
Auf Wunsch können wir Ihnen auch einen deutsch- oder
englischsprachigen internationalen Steuerberater empfehlen.
Die wichtigsten steuerlichen Vorteile einer UK-Company
sind:
- Körperschaftssteuer greift seit 1.4.2002 erst ab Profit
über £ 10 000 (Steuerfreibetrag!)
- Die Körperschaftssteuern in Großbritannien betragen
nur zwischen 20 und 33 %
Eine Firma, die weniger als £ 58,000 Umsatz im Jahr
generiert, muß keine Mehrwertsteuern abführen oder
berechnen
- Einführung spezieller Entlastungsregelungen für
internationale Firmen
- Abschaffung der Quellensteuer (Verrechnungssteuer) auf
Dividenden
- Keine Emissionsabgaben bei Firmengründungen oder
Erhöhungen des Aktienkapitals
- Keine Verrechnungssteuer auf Dividenden und seit
6.4.1999 keine Steuern auf Dividendenausschüttungen an
ausländische Aktionäre (Abschaffung der Advanced
Corporation Tax).
London als beliebtester Holding-Standort Europas
London ist die beliebteste europäische Metropole und zieht
besonders Überseefirmen magisch an, hier einen
Europa-Hauptsitz zu eröffnen. London ist doppelt so groß wie
Paris und größtes Wirtschaftszentrum Europas. London besitzt
vier Flughäfen und ist die am häufigsten angeflogene Stadt
Europas.
Seit der Eröffnung der Fluggesellschaften ryanair, buzzaway,
easyjet und go kosten Flüge nach London nur
noch ein paar Euro und ermöglichen auch Kleinstunternehmern -
sofern sie das wünschen - häufiges Pendeln,
Weitere Vorteile der Limited Company gegenüber einer
deutschen GmbH
Obwohl die Gründung einer Limited weit weniger
bürokratisch vonstatten geht als die einer GmbH, bei der Einsetzung von Direktoren und
Shareholdern kein Notar
erforderlich ist und es auch keiner gesetzlich vorgeschriebene
Kapitaleinlage wie in Deutschland von € 25.000 bedarf,
ist die Limited Company durch das EU-Recht bezüglich ihrer
Rechte und Pflichten der GmbH gleichgestellt.
Die Limited Company ist berechtigt, in Deutschland
geschäftlich tätig zu sein. Eine Eintragung im
Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung sind rechtlich
nicht erforderlich. Eine formlose Mitteilung beim Gewerbeamt
genügt.
Aufgrund der EU-Bestimmungen (Maastrichter Vertrag Art.
52-58) hat die Limited Company keine Nachteile gegenüber
einer deutschen GmbH, selbst wenn alle Geschäfte in
Deutschland (oder einem anderem EU-Land) getätigt werden.
Durch die Gewerbeordnung (GewO) sind alle Firmen aus der
Europäischen Union den deutschen Firmen gleichgestellt.
Die Ausstellung eines Gewerbescheins ist von keiner
Genehmigung abhängig. Es besteht keine Beschränkung
hinsichtlich der Nationalität von Aktionären oder
Direktoren. Eine britische Staatsbürgerschaft ist nicht
erforderlich. Die einzige Erforderlichkeit ist eine
Firmenadresse in Großbritannien. Um dies zu erreichen, ist es
zweckmäßig, einen Partner vor Ort zu haben.
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