Firmengründung UK, Ltd. Gründung, Firma England UK, 

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Warum ist eine Firmengründung in England von Vorteil?

Eine Limited Company ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich im Gegensatz zur deutschen GmbH schnell und kostengünstig gründen lässt und die sich international als beliebte Firmenkonstruktion darstellt. Die Gesellschaft kann weltweit Niederlassungen gründen und unterliegt sogar dem günstigen britischen Steuerrecht, sofern die Administration zumindest teilweise in Großbritannien geschieht.

Grundsätzlich lohnt es sich für jeden Unternehmer, der mehr als 20 Prozent Steuern zahlt, sich über das Modell einer englischen Firma zu informieren. Ebenfalls ist es häufig für eine schon bestehende GmbH sinnvoll, eine Holding-Gesellschaft in Großbritannien zu gründen. 

Ihr Steuerberater in Deutschland berät Sie sicher gern. Auf Wunsch können wir Ihnen auch einen deutsch- oder englischsprachigen internationalen Steuerberater empfehlen.

Die wichtigsten steuerlichen Vorteile einer UK-Company sind:

  • Körperschaftssteuer greift seit 1.4.2002 erst ab Profit über £ 10 000 (Steuerfreibetrag!)
  • Die Körperschaftssteuern in Großbritannien betragen nur zwischen 20 und 33 %
    Eine Firma, die weniger als £ 58,000 Umsatz im Jahr generiert, muß keine Mehrwertsteuern abführen oder  berechnen
  • Einführung spezieller Entlastungsregelungen für internationale Firmen
  • Abschaffung der Quellensteuer (Verrechnungssteuer) auf Dividenden
  • Keine Emissionsabgaben bei Firmengründungen oder Erhöhungen des Aktienkapitals
  • Keine Verrechnungssteuer auf Dividenden und seit 6.4.1999 keine Steuern auf Dividendenausschüttungen an ausländische Aktionäre (Abschaffung der Advanced Corporation Tax).

London als beliebtester Holding-Standort Europas

London ist die beliebteste europäische Metropole und zieht besonders Überseefirmen magisch an, hier einen Europa-Hauptsitz zu eröffnen. London ist doppelt so groß wie Paris und größtes Wirtschaftszentrum Europas. London besitzt vier Flughäfen und ist die am häufigsten angeflogene Stadt Europas. 

Seit der Eröffnung der Fluggesellschaften ryanair, buzzaway, easyjet und go kosten Flüge nach London nur noch ein paar Euro und ermöglichen auch Kleinstunternehmern - sofern sie das wünschen - häufiges Pendeln, 

Weitere Vorteile der Limited Company gegenüber einer deutschen GmbH

Obwohl die Gründung einer Limited weit weniger bürokratisch vonstatten geht als die einer GmbH, bei der Einsetzung von Direktoren und Shareholdern kein Notar erforderlich ist und es auch keiner gesetzlich vorgeschriebene Kapitaleinlage wie in Deutschland von € 25.000 bedarf, ist die Limited Company durch das EU-Recht bezüglich ihrer Rechte und Pflichten der GmbH gleichgestellt. 

Die Limited Company ist berechtigt, in Deutschland geschäftlich tätig zu sein. Eine Eintragung im Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung sind rechtlich nicht erforderlich. Eine formlose Mitteilung beim Gewerbeamt genügt.

Aufgrund der EU-Bestimmungen (Maastrichter Vertrag Art. 52-58) hat die Limited Company keine Nachteile gegenüber einer deutschen GmbH, selbst wenn alle Geschäfte in Deutschland (oder einem anderem EU-Land) getätigt werden. Durch die Gewerbeordnung (GewO) sind alle Firmen aus der Europäischen Union den deutschen Firmen gleichgestellt. 

Die Ausstellung eines Gewerbescheins ist von keiner Genehmigung abhängig. Es besteht keine Beschränkung hinsichtlich der Nationalität von Aktionären oder Direktoren. Eine britische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich. Die einzige Erforderlichkeit ist eine Firmenadresse in Großbritannien. Um dies zu erreichen, ist es zweckmäßig, einen Partner vor Ort zu haben.

 

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