Firmengründung UK, Ltd. Gründung, Firma England UK, 

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Welche Vorteile bietet eine Firmengründung in Großbritannien?

  • Zur Gründung benötigt man nicht wie bei der deutschen GmbH 25.000 Euro, sondern man kann bereits mit einem Grundkapital von nur £ 1 (ca 1,44 Euro) einsteigen. Eine spätere Erhöhung des Grundkapitals ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich.
  •  Der bürokratische Aufwand ist weitaus geringer als bei einer deutschen GmbH.
  • Keine Haftung mit dem Privatvermögen: Auch die Duschgriffshaftung gibt es in Großbritannien nicht. Ausnahmen gibt es beim betrügerischen Umgehen mit der Limited.
  • Neustart nach Insolvenz ist mit einer englischen Ltd. möglich.
  • Steuervorteile:
    Eine englische Limiten profitiert von den günstigen Steuerbedingungen in UK. Umsatzsteuerpflicht besteht erst ab £ 58.000 Jahresumsatz. Die freiwillige Registration einer VAT-Nummer (UK-Umsatzsteuernummer) ist jederzeit möglich.
    Wirtschaftsprüfungen (Audits) von Limiteds ist nicht wie in Deutschland die Regel, sondern erfolgt nur bei Firmen mit Millionenumsätzen (Da sich die Umsatzgrenzen gelegentlich ändern, fragen Sie uns bitte nach den aktuellen Daten). Gern vermitteln wir Sie auch zu einem internationalen oder englischen Steuerbüro- und empfehlen Ihnen darüber hinaus, sich auch mit Ihrem deutschen Steuerberater ausführlich zu unterhalten.
  • Änderungen in der Firmenstruktur sind leicht möglich:
    Hinzunahme von Gesellschaftern und Geschäftsführern und deren Wechsel führen wir für unsere Kunden kostenlos durch. Die Änderung des Firmennamens ist beliebig oft und für nur geringe Gebühren möglich.

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Was ist eine Limited Company?

Eine Limited Company (Ltd.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Unterschied zu einer deutschen GmbH besitzt eine englische Limited Aktien. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie damit automatisch an die Börse gehen kann. Die Limited Company hat das Recht, Aktien an Freunde, Verwandte und Geschäftspartner zu verkaufen oder zu verschenken. Sie darf jedoch nicht öffentlich damit werben. Der Gang zur Börse ist nur unter besonderen Umständen und bei einer Mindestgröße der Gesellschaft möglich. Die Gesellschaft, die für diesen Zweck gegründet wird, heißt "PUBLIC Ltd. Company" und ist an höhere Auflagen gebunden als die weit häufiger und unkompliziert gegründete "PRIVATE Ltd." von der in der Regel gesprochen wird, wenn es um Limitedgründungen geht.

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Wird die englische Limited in Deutschland anerkannt?

Ja. Eine in Großbritannien gegründete Gesellschaft ist in allen EU-Mitgliedsstaaten geschäftsfähig und rechtlich anerkannt. Der europäische Gerichtshof und mittlerweile auch der deutsche Bundesgerichtshof haben in verschiedenen Urteilen die europäisch garantierte Niederlassungsfreiheit bestätigt.

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Muss die englische Limited in Deutschland angemeldet werden?

Wenn die englische Limited in Deutschland nur eine unselbstständige Niederlassung hat, braucht sie nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen werden, sondern benötigt lediglich eine Gewerbeanmeldung. Hat Ihre Ltd. in Deutschland nur ein Korrespondenzbüro, brauchen Sie auch diese nicht.

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Was muss man bei der Gründung und beim Erwerb einer englischen Limited beachten, und welche Vorsichtsmassnahmen sollte man treffen?

Da es auf diesem Gebiet viele schwarze Schafe gibt, sollten Sie auf folgendes achten:

  • Ist Ihr Limitedprovider in England niedergelassen oder arbeitet er ausschließlich von Deutschland aus? Wenn Ihr Limitedprovider in England registriert ist, überprüfen Sie, wie lange er schon tätig ist, ob er sein Personal und seine Geschäftsadresse beibehalten oder häufig gewechselt hat. Über www.companieshouse.gov.uk können Sie ebenfalls überprüfen, ob Ihr Limitedprovider seinen eigenen Pflichten nachkommt.
  • Haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, den Sie jederzeit erreichen können?
    Holen Sie Auskünfte über ihn/sie ein, schreiben Sie seine Kunden an. Wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint, holen Sie eine Kreditauskunft über sie/ihn ein. Achten Sie darauf, dass Ihr Ansprechpartner Ihnen eine registrierte englische Festnetznummer gibt und nicht nur eine Mobilnummer. Die Erreichbarkeit einer vertrauenswürdigen Person vor Ort ist deshalb so wichtig, weil Ihre Limited ohne Betreuung und ohne Einhaltung der Termine ohne Ihr Wissen aufgelöst werden kann.
  • Seien Sie sehr vorsichtig mit Zwischenhändlern! Wir arbeiten mit Anwälten und Geschäftsleuten zusammen, die uns Kunden empfehlen. Die meisten Kunden erhalten wir durch Empfehlung unserer eigenen Kunden, die natürlich auch von unseren Provisionen profitieren. Verträge und Rechnungsabmittlung wird jedoch immer über uns abgewickelt. Seien Sie wachsam, wenn sich ein Vermittler weigert, seinen Geschäftspartner bekannt zu geben, Sie ihn persönlich bezahlen sollen oder er Ihnen kein Geschäftskonto- nennen kann! Erfahrungsgemäß versuchen es schwarze Schafe gern, die Gebühren der Gründungsagentur ohne deren Wissen zu erhöhen oder gar auf eigene Faust Unterlagen zu verkaufen, die ohne die dazugehörige Betreuung und "Wartung" der Gesellschaft nichts wert sind! Kaufen Sie auch niemals eine Limited ohne einen aktuellen Handelsauszug zu erhalten!

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Wie viele Personen werden zur Gründung einer englischen Limited benötigt?

Es werden ein Director (Geschäftsführer) und ein Company Secretary (kümmert sich um die Einhaltung der Termine beim Companies House und der Inland Revenue und ist Ihre Kontaktperson.) Wir stellen allen unseren Limitedkunden eine zuverlässige Company Secretary zur Verfügung. Den Director können Sie selbst bestimmen und jederzeit auswechseln lassen. Nach englischem Recht kann einer der zwei Personen auch eine juristische Person sein, also z.B. eine Limited Company.

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Wenn die englische Limited nur in Deutschland tätig ist, ist dann ein englischer Geschäftssitz notwendig?

Ja. Ihre englische Limited steht und fällt mit dem englischen Geschäftssitz.
Ohne einen Geschäftssitz in England wird Ihre Limited aus dem englischen Handelsregister gestrichen bzw. gar nicht erst eingetragen. Eine Postfachadresse ist nicht zulässig. Wir bieten unseren Kunden Geschäftsadressen, über die wir allein verfügen. Ihre Post landet nicht in einem anonymen Bürogebäude, in dem Tausende von Briefen für beliebig viele Mietparteien eintreffen und Ihre Post ohne "c.o.-Hinweis" nicht ankommt. Ihre Post landet nicht in einem Sammelbriefkasten oder bei einem Pförtner, sondern ohne Umwege bei uns.
Achten Sie ebenfalls darauf, ob Sie Ihren Limitedgründungsberater persönlich treffen können und ob es Ihnen theoretisch möglich wäre, Ihre "registered office" auch aufzusuchen. Verlängerte Postwege können zu Fristversäumnissen mit entsprechenden Folgen führen.

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In welchem Land ist die UK-Limited steuerpflichtig?

Dieses Thema sollten Sie einzelfallspezifisch ausführlich mit einem kompetenten Steuerberater besprechen. In vielen Fällen, die uns bekannt geworden sind, haben deutsche Steuerberater leider eher Verwirrung gestiftet als sich intensiv über die Sachlage zu informieren. Wir sind Mitglied bei der Deutsch-Britischen Handelskammer in London und können Ihnen jederzeit kompetente Steuerberatung vermitteln.
Allgemein kann jedoch folgendes gesagt werden: Eine in Großbritannien gegründete Limited ist zur Abgabe einer Bilanz (verkürzte Bilanzen sind für kleine Gesellschaften möglich) beim Companieshouse verpflichtet. Wenn die Ltd. in einem Geschäftsjahr keine Geschäftstätigkeit zu verzeichnen hat, geben wir für unsere Kunden eine Dormant Company Erklärung ab. Wenn die Ltd. zwar geschäftstätig war, jedoch nicht in Großbritannien, so wird die Ltd. dadurch NICHT von der englischen Bilanzpflicht befreit. Die Abgabe der Bilanz macht die Ltd. natürlich nicht automatisch steuerpflichtig. Steuern werden normalerweise dort entrichtet, wo die Geschäftstätigkeit der englischen Limited stattfindet. Wenn die Limited von den günstigen englischen Steuersätzen profitieren möchte, sollte die Geschäftstätigkeit vorwiegend in Großbritannien stattfinden und der Geschäftsführer in Großbritannien wohnhaft sein. In anderen Ländern können sich jedoch Korrespondenzbüros und Warenlager befinden, auch ist die Ltd. natürlich nicht auf die nationale Geschäftstätigkeit beschränkt.

Obige Fragen und Antworten sind keine Rechts- bzw. Steuerberatung!

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Nützliche Informationen und Ansprechpartner in speziellen Rechts- und Steuerfragen, Merkblätter, Broschüren und Formulare zum Downloaden finden Sie unter:

www.steuerlinks.de 
Allgemeine Steuerfragen in Deutschland:

www.steuer.niedersachsen.de/service/GB.html 
Fragen bezüglich der Umsatzsteuerpflicht einer englischen Limited in Deutschland

www.germanbritishchamber.co.uk 
Deutsch-britische Handelskammer in London

www.inlandrevenue.gov.uk  
Englische Steuerbehörde

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